TVöD - Entgeltordnung Bund

Teil III Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigungsgruppen
7.

Bauzeichnerinnen und -zeichner sowie technische Systemplanerinnen und -planer

   
Entgeltgruppen    6    5    P

 

Entgeltgruppe 6

 

Beschäftigte der Entgeltgruppe 5,

 

deren Tätigkeit besondere Leistungen erfordert.

(Hierzu Protokollerklärung)

3-07-00-06-01

 

Entgeltgruppe 5

 

Bauzeichnerinnen und -zeichner sowie technische Systemplanerinnen und -planer
mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit
sowie sonstige Beschäftigte,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

3-07-00-05-01

 

Protokollerklärung

Besondere Leistungen sind z. B.:
Anfertigung schwieriger Zeichnungen und Pläne
nach nur groben Angaben oder nach Unterlagen ohne Anleitung sowie
Erstellung der sich daraus ergebenden Detailzeichnungen,
Ausführung der hiermit zusammenhängenden technischen Berechnungen
wie Massenermittlungen bzw. Aufstellung von Stücklisten,
selbständige Ermittlung technischer Daten und Werte
und ihre Auswertung bei der Anfertigung von Plänen.

 

 

 

 

1392988417

   
 

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