Die Beschäftigten haben Anspruch auf Versicherung
unter eigener Beteiligung
zum Zwecke einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung
nach Maßgabe des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung
der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag
Altersversorgung – ATV)
bzw. des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge
der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal
– (ATV-K)
in ihrer jeweils geltenden Fassung.
|